Informationen über Psychotherapie

Hier findet ihr unser gesammeltes Wissen über alles, was mit Psychotherapie zu tun hat. Wir hoffen, es hilft euch weiter!

Wie finde ich einen Psychotherapieplatz?

Psychotherapeut*innen in deiner Nähe findest du hier und auf therapie.de.

Alternativ kannst du die 116 117 anrufen und dir einen Termin für ein Erstgespräch organisieren lassen. 

Du kannst dich bei deiner Krankenkasse melden. Alle Krankenkassen haben die Aufgabe, dir Adressen für Psychotherapie zu vermitteln. 


Hochschul- oder Institutsambulanzen sind oft nicht auf diesen Listen aufgeführt. Häufig lohnt es sich jedoch, im Netz danach zu suchen.

Ein Erstgespräch bedeutet leider in den meisten Fällen nicht Therapiebeginn! Frag ruhig beim ersten Gespräch nach, was dir angeboten werden kann.

Du hast ein Recht darauf, mehrere Erstgespräche in Anspruch zu nehmen und dich auf verschiedene Wartelisten setzen zu lassen. Dies erhöht deine Chancen auf einen zeitnahen Therapieplatz.

Apps und Online-Programme

Um die oftmals langen Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz besser zu überbrücken, können Apps und Online-Programme hilfreich sein. Das kostenlose Trainingsprogramm von moodgym.de dient der Vorbeugung und Linderung der Symptome von Depressionen.  
Dieses Onlineselbsthilfeprogramm wurde von Wissenschaftlern der Australian National University entwickelt und dessen Wirksamkeit wurde nachgewiesen. Für die Nutzung dieses Angebots wird Anonymität garantiert. Selbstverständlich können Apps und Online-Programme keine psychotherapeutische Behandlungen ersetzen. 

Wo finde ich weitere psychologische Unterstützung?

Telefonseelsorge: 0800 1110111 oder 0800 1110222

In einigen Städten gibt es z.T. kostenlose psychologische Beratung, oft von kirchlichen oder Bildungsträgern. Es gibt aber auch Organisationen, die sich auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert haben. 

 

Kostenerstattungsverfahren

Neben Psychotherapeut*innen, die einen Kassensitz haben und somit mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, gibt es auch solche, die ausschließlich mit den privaten Krankenkassen abrechnen können. Letztere sind gegebenenfalls auch dann eine Option, wenn du gesetzlich versichert bist und psychotherapeutische Hilfe benötigst, aber keinen Therapieplatz bekommst oder die Wartezeiten zu lang sind. Denn es gibt die Möglichkeit, über ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren auch als gesetzlich versicherte Person von diesen Psychotherapeut*innen behandelt zu werden.
In dem Flyer findest du ab Seite 5 eine Anleitung, wie ihr die Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse beantragen könnt.

Auch wenn die Krankenkassen dazu verpflichtet sind, eine rechtzeitige Behandlung zu gewährleisten, werden diese Anträge häufig abgelehnt. Ein Widerspruch kann sich aber lohnen.


 

Notfall!

Bei akutem Bedarf (Krise, Suizidalität, selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten) ist die erste Anlaufstelle die nächste psychiatrische Klinik. Ruft am besten vorher oder auf dem Weg dorthin an. Setzt euch nicht selbst ans Steuer! Die Kliniken haben i.d.R. auch eine Nachtbereitschaft.
Im Notfall zögert nicht 112 zu rufen.


Die vier psychotherapeutischen 
Schulen und ihre Inhalte

Es gibt zur Zeit vier Schulen, die (nach dem fünfjährigen Studium) in der Psychotherapieausbildung gelehrt werden:

  • Verhaltenstherapie
  • Systemische Therapie
  • Tiefenpsychologische Therapie
  • Analytische Therapie

Informationen zu deren Inhalten findet ihr hier.
Es lohnt sich, sich mit den verschiedenen Schulen auseinanderzusetzen, bevor man sich einen Psychotherapieplatz sucht, damit man weiß, was einen erwartet und welche Art der Psychotherapie vielleicht besser zu einem passt.

Wo ist der Unterschied zwischen 
Psycholog*innen, Psychiater*innen, 
psychologischen und ärztlichen 
Psychotherapeut*innen?

Können u.U. mit den Krankenkassen abrechnen:

  • Psychologische Psychotherapeut*innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
  • Ärztliche Psychotherapeut*innen
  • Psychiater*innen

Haben Psychologie anstatt Medizin studiert:

  • Psycholog*innen
  • Psychologische Psychotherapeut*innen 

Haben Psychologie oder Soziale Arbeit studiert:

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen


Medikamente verschreiben können sowohl Psychiater*innen als auch ärztliche Psychotherapeut*innen, solange letztere auch eine entsprechende Kassenzulassung haben. 

Psycholog*innen dürfen Beratungen, jedoch keine Psychotherapie durchführen. 

Psychotherapeut*innen in Ausbildung ("PiA's") haben ihre Approbation noch nicht erlangt, dürfen aber unter Supervision erfahrener Supervisor*innen Psychotherapien durchführen.

Einige Psychotherapeut*innen behandeln ausschließlich Privatpatient*innen. Das kann unter anderem daran liegen, dass sie keinen eigenen Kassensitz haben, der es ihnen ermöglichen würde, auch gesetzlich Versicherte zu behandeln. 

Wenn nicht anderweitig gekennzeichnet, liegt das Urheberrecht für alle Bilder bei Julia Darboven.